Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Barbara Nöhrer Fotografie
Barbara Nöhrer
Babenbergerstraße 61/3
9020 Klagenfurt, Österreich
Telefon: +43 660 4119204
E-Mail: barbarafoto@noehrer.net
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Barbara Nöhrer, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kunde“, über die Erbringung fotografischer Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Fotografin und Kunde vereinbart wurden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des österreichischen Konsumentenschutzrechts, bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag über fotografische Leistungen kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots der Fotografin durch den Kunden zustande.
Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, über elektronische Kommunikation oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmung erfolgen.
Die konkrete Leistung, der Termin und der vereinbarte Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
Die Fotografin erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen professioneller Berufsfotografie. Die Auswahl der aufgenommenen und anschließend bearbeiteten Bilder obliegt grundsätzlich der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine bestimmte Anzahl, Art oder Gestaltung von Fotografien wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Fotografin ist hinsichtlich Bildgestaltung, Perspektive, Lichtsetzung, Bildauswahl und künstlerischer Bearbeitung grundsätzlich frei.
4. Termine
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Der Kunde verpflichtet sich, zum vereinbarten Termin rechtzeitig zu erscheinen.
Bei Verspätungen des Kunden kann sich die zur Verfügung stehende Shootingzeit entsprechend verkürzen. Ein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Termins besteht nicht, sofern dies aufgrund nachfolgender Termine oder sonstiger organisatorischer Gründe nicht möglich ist.
5. Anzahlung, Absage und Verschiebung durch den Kunden
Für die verbindliche Buchung eines Shootings ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu leisten.
Der Termin gilt grundsätzlich erst nach Vereinbarung des Termins und Eingang bzw. verbindlicher Vereinbarung der Anzahlung als fix gebucht.
Die Anzahlung wird auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist die Fotografin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin darüber zu informieren.
Eine rechtzeitige Absage oder Verschiebung innerhalb dieser Frist ist grundsätzlich kostenfrei möglich. Nach Möglichkeit kann ein Ersatztermin nach Verfügbarkeit vereinbart werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages als Ausfallentschädigung einbehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei einer rechtzeitigen Absage von mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die Anzahlung nach Wahl der Fotografin entweder für einen vereinbarten Ersatztermin angerechnet oder – sofern kein Ersatztermin vereinbart wird – zurückerstattet werden.
Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann nach Möglichkeit und nach individueller Vereinbarung ein Ersatztermin angeboten werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rücktritts- und Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
6. Absage durch die Fotografin
Die Fotografin ist berechtigt, einen vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, technischen Problemen oder sonstigen Umständen vorliegen, die eine Durchführung des Shootings unzumutbar oder unmöglich machen.
Die Fotografin wird sich in diesem Fall bemühen, möglichst zeitnah einen Ersatztermin anzubieten.
Ist kein geeigneter Ersatztermin möglich, wird eine bereits geleistete Anzahlung für die noch nicht erbrachte Leistung vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro.
Die Anzahlung beträgt 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages.
Der verbleibende Betrag von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages ist spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Shooting-Termin vollständig zu bezahlen.
Zusätzliche Leistungen, Produkte oder Fotografien, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
8. Eigentum und Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Leistungen bleiben körperliche Produkte, Datenträger oder sonstige physische Leistungen im Eigentum der Fotografin, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Digitale Fotografien werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung und nach Maßgabe der vereinbarten Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt.
9. Lieferung der Fotografien
Die Lieferung der fertigen Fotografien erfolgt in der vereinbarten Form, beispielsweise digital über einen vereinbarten Online-Dienst, einen Download oder ein anderes vereinbartes Verfahren.
Die Bearbeitungs- und Lieferzeit richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und kann je nach Umfang des Shootings variieren.
Sofern keine konkrete Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, unbearbeitete RAW-Dateien oder sämtliche aufgenommenen Fotografien herauszugeben.
10. Bildauswahl und Bearbeitung
Die Fotografin nimmt die Auswahl und Bearbeitung der Bilder nach eigenen fachlichen und künstlerischen Kriterien vor, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Bearbeitung umfasst insbesondere Farb-, Belichtungs- und Kontrastanpassungen sowie eine fotografische Optimierung.
Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen, RAW-Dateien oder nicht ausgewählter Bilder besteht nicht.
Geschmacklich begründete Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder Bildauswahl stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.
11. Urheberrecht
Die Fotografin ist Urheberin der von ihr angefertigten Fotografien.
Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt bei der Fotografin und ist nicht übertragbar.
Der Kunde erhält ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Fotografien ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin zulässig.
12. Private Nutzung der Fotografien
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde für private Fotografien ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.
Die private Nutzung umfasst insbesondere die Speicherung, private Weitergabe und den Ausdruck der gelieferten Fotografien.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen, Verwendung für Werbung, Verkaufszwecke oder sonstige gewerbliche Zwecke ist davon nicht umfasst.
13. Veröffentlichung durch den Kunden
Die Veröffentlichung der Fotografien durch den Kunden in sozialen Medien oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen ist im Rahmen der eingeräumten privaten Nutzungsrechte grundsätzlich zulässig.
Bei Veröffentlichungen ist – soweit technisch und zumutbar – die Urheberbezeichnung der Fotografin anzuführen.
Eine Bearbeitung der Fotografien, die den Charakter oder die Bildaussage wesentlich verändert, ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht zulässig.
Insbesondere dürfen die Fotografien nicht in einer Weise verwendet oder bearbeitet werden, die geeignet ist, die Fotografin oder abgebildete Personen herabzusetzen oder deren berechtigte Interessen zu verletzen.
14. Veröffentlichung durch die Fotografin
Eine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen der Kunde oder andere erkennbare Personen abgebildet sind, zu Werbe- oder Eigenwerbezwecken der Fotografin erfolgt grundsätzlich nur mit einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person bzw. der hierzu berechtigten Person.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist nicht Voraussetzung für die Durchführung eines Shootings, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden.
15. Recht am eigenen Bild
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für das Shooting erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten Personen vorliegen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der jeweils hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter einzuholen.
Die Fotografin wird Fotografien nicht entgegen gesetzlicher Bestimmungen veröffentlichen.
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde informiert die Fotografin insbesondere über relevante Besonderheiten, die für die Durchführung des Shootings von Bedeutung sein können.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Gegenstände, Vorlagen, Musik, Bilder oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen.
17. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Fotografin nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, wird die Fotografin den Kunden unverzüglich informieren.
Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine angemessene Lösung, insbesondere einen Ersatztermin, bemühen.
18. Haftung
Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden oder Verlust von Gegenständen des Kunden, die während eines Shootings mitgebracht werden, haftet die Fotografin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Fotografin haftet nicht für technische Störungen oder Datenverluste, soweit diese trotz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen aufgetreten sind und die Fotografin kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
19. Speicherung und Aufbewahrung der Fotografien
Die Fotografin ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags angefertigten Fotografien für die Durchführung des Auftrags, die Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern.
Eine darüber hinausgehende dauerhafte Aufbewahrung der Bilddateien wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist daher selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Fotografien nach Erhalt dauerhaft zu sichern.
20. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung von Barbara Nöhrer Fotografie.
Die Datenschutzerklärung ist auf der jeweiligen Online-Präsenz der Fotografin abrufbar.
21. Verbraucherrechte und Rücktritt bei Fernabsatz
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, können gesetzliche Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bestehen.
Die gesetzlichen Informationspflichten und Rücktrittsrechte bleiben durch diese AGB unberührt.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits während einer bestehenden Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Voraussetzungen und Folgen eines solchen vorzeitigen Leistungsbeginns.
Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das gesetzliche Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
22. Mängel und Reklamationen
Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistung sind möglichst zeitnah nach Erhalt der Fotografien mitzuteilen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
23. Erfüllungsort und anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.
25. Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Die AGB können insbesondere gemeinsam mit einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Vertrag übermittelt bzw. elektronisch zugänglich gemacht werden.
Stand: August 2026